Patienteninformation zur elektronischen Patientenakte (ePA)
(Stand März 2026)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner, in dem Ihre Gesundheitsdaten hinterlegt werden können. Sie entscheiden selbst, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden. Der digitale Akte ist für gesetzlich Versicherte vorgesehen.
Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft in der Regel folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:
- Daten zu Laborbefunden,
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
- Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen und
- Arztbriefe (im ambulanten Bereich)
- Entlassbriefe (im stationären Bereich)
Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.
Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen.
Bitte teilen Sie dies im Rahmen Ihrer Aufnahme bei Ihrer ambulanten oder stationären Behandlung mit oder sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin an. Vielen Dank!
Diese Möglichkeit ist für Sie besonders wichtig zu wissen, wenn es sich um sensitive Daten handelt, wie beispielsweise solche im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen, sexuell übertragbaren Infektionen oder psychischen Erkrankungen.
Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin bitte mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese nach Maßgabe des SGB V in Ihrer ePA speichern.
Wenn bei Ihnen eine Beratung oder eine Untersuchung durchgeführt wird, die einen genetischen Bezug hat, unterfällt Sie dem sognannten Gendiagnostikgesetz (GenDG). Diese genetischen Daten sind besonders sensibel und schutzbedürftig. Um solche Daten und Informationen in Ihre ePA zu übermitteln und dort speichern zu dürfen, ist Ihre schriftliche Einwilligung im Rahmen der Aufklärung erforderlich.
Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.
Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.
Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.
Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.
Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern.
Wenn bei Ihnen eine Beratung oder eine Untersuchung durchgeführt wird, die einen genetischen Bezug hat, unterfällt Sie dem sognannten Gendiagnostikgesetz (GenDG). Diese genetischen Daten sind besonders sensibel und schutzbedürftig. Um solche Daten und Informationen in Ihre ePA zu übermitteln und dort speichern zu dürfen, ist Ihre schriftliche Einwilligung im Rahmen der Aufklärung erforderlich.
Weiterführende Informationen zur ePA:
- Bundesministerium für Gesundheit: Elektronische Patientenakte: ePA für alle | ePA
- gematik GmbH: ePA für alle - elektronische Patientenakte bringt Vorteile | gematik