Freistellung während der Förderung im HaPKoM

Während der Förderung im Halleschen Promotionskolleg Medizin (HaPKoM) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Freistellung vom Studium zu gestalten. Welche Variante im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der individuellen Studienplanung ab.

Grundsätzliche Regelungen

Unabhängig von der gewählten Variante gilt:

  • Der Semesterbeitrag ist weiterhin zu entrichten.
  • Die Immatrikulation bleibt während der gesamten Förderzeit bestehen.
  • Famulaturen sind während der HaPKoM-Förderung grundsätzlich nicht möglich.

Die Beurlaubung erfolgt über das Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/studium/beurlaubung/

Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:

  • Antrag auf Beurlaubung beim Immatrikulationsamt stellen (Grund: „Sonstige Gründe - Promotion im Medizinstudium“).
  • Den Antrag im Studiendekanat vorlegen.
  • Als Nachweis ist einer der folgenden Belege einzureichen:
    • Doktorandenvertrag,
    • Promotionsvereinbarung oder
    • Förderbescheid des HaPKoM.

 

Wichtige Hinweise:

  • Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Dies umfasst sowohl den Besuch von Lehrveranstaltungen als auch das Ablegen von Prüfungen - einschließlich Wiederholungsprüfungen.
  • Die Hochschulsemester werden weitergezählt.
  • Die Fachsemester werden für die Dauer der Beurlaubung ausgesetzt.

Alternativ kann eine individuelle Studienplanung mit dem Studiendekanat vereinbart werden.

Dabei gilt:

  • Die Regelung muss vor Beginn der Freistellung im Studiendekanat beantragt werden.
  • Eine persönliche Beratung im Studiendekanat ist erforderlich.
  • Gemeinsam wird festgelegt, ob und in welchem Umfang während der Förderzeit Lehrveranstaltungen besucht werden.

 

Wichtige Hinweise:

  • Sowohl Hochschulsemester als auch Fachsemester werden regulär weitergezählt.
  • Durch Kapazitätsgrenzen bei Lehrveranstaltungen kann sich die Studiendauer unter Umständen zusätzlich verlängern.