Infrastrukturpauschalen aus dem Zuwendungsbereich
Mit Beschluss des Rektorats vom 29.11.2022 , überarbeitet mit Beschluss vom 08.01.2025 trat die Leitlinie zur Verwendung der DFG-Programmpauschale nebst Buchungsanweisung zum 01.01.2023 in Kraft. Analog zum Hochschulbereich werden in der Medizinischen Fakultät diese Infrastrukturpauschalen zu 100% in den zentralen Fakultätshaushalt abgeführt und für zentrale Forschungsinfrastruktureinheiten verwendet.
Gemäß FVB 9/18/2023 wird die Anwendung der Leitlinie zur Verwendung der DFG-Programmpauschalen auf alle Infrastrukturpauschalen ausgeweitet.
Die Einwerbung von Projekten mit Infrastrukturpauschalen wird seitens der Fakultät honoriert. Einzelheiten dazu können Sie im Verwaltungsbereich Forschung erfahren.
Ausgenommen bleiben hier die indirekten Kosten nach dem VKK Schema, dazu gilt: