• Eine kontinuierliche Reduktion der CO2-Emission durch die Erhebung der CO2-Bilanz.
  • Ein verantwortungsvoller sowie sparsamer Umgang mit vorhandenen Ressourcen (z. B. Strom, Wasser etc.)
  • Die über das Energieeffizienzgesetz vorgeschriebene Zielmarke zur jährlichen Reduktion des Energieverbrauchs von zwei Prozent hat sich auch das UKH gesetzt.
  • Reduktion und richtige Trennung von Abfällen.
  • Bewertung der eigenen Lieferketten auf Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit.