Grundlage für die Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt bildet das "Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses". Anträge können i.d.R. jeweils zum 31. Januar (Förderbeginn zum April) bzw. 31. Juli (Förderbeginn zum Oktober) eines jeden Jahres eingereicht werden. Es erfolgt immer eine gesonderte Ausschreibung. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf den Seiten des Hochschulbereiches.
Über das Prodekanat werden die Anträge der Fakultät mit einem Ranking (s.u.) versehen und an das Prorektorat weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann Chancen auf Förderung haben, wenn alle Unterlagen vollständig zum Termin vorliegen und die Antragsteller die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen zur Förderung sind weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit. Die Anträge werden im Rektorat nach einem Punktesystem bewertet:
- Ranking durch die Fakultäten: max. 18 Punkte
- Abschlussnote: max. 18 Punkte
- Note der Master- oder Examensarbeit: max. 18 Punkte
- Bachelorabschluss/Zwischenprüfungen: max. 3 Punkte
- Besondere Umstände (Sonderfälle): max. 3 Punkte
Ein besonderes Gewicht liegt somit auf den erzielten Noten für den Gesamtabschluss und die Abschlussarbeit und dem internen Ranking der Fakultät. Aufgrund dieser Vorgaben hat die Medizinische Fakultät intern entschieden, Anträge mit Abschlussnoten > 2,0 nicht mehr an das Rektorat weiterzuleiten (Fakultätsrat: 16.03.2010). Die Medizinische Fakultät kann maximal 72 Punkte auf Ihre Kandidaten verteilen, d.h. es könnten max. 4 Kandidaten mit der Höchstpunktzahl von 18 Punkten vorgeschlagen werden.
Noten | Punkte |
---|---|
1,0 - 1,3 | 18 Punkte |
1,4 | 16 Punkte |
1,5 | 15 Punkte |
1,6 - 1,9 | 12 Punkte |
2,0 - 2,3 | 6 Punkte |