Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren im Wilhelm-Roux-Programm
- Zuwendungsberechtigt sind ausschließlich Mitarbeiter/innen der Universitätsmedizin Halle.
- Anträge, die nicht formgerecht sind oder nach den genannten Terminen eingehen werden zurückgewiesen.
- Das Modul Nachwuchsgruppen wird nach externer Ausschreibung in einem berufungsanalogen Verfahren besetzt.
Kostensätze
- Bei der Ermittlung der Kosten für Personalstellen sind die geltenden Kostensätze laut TV-L anzuwenden.
- Doktorandenstellen werden im Wilhelm-Roux-Programm grundsätzlich mit 0,65 TVL-E13 kalkuliert.
- Die Personalstellen werden in das Personaltableau der Einrichtung eingetragen.
- In den Anträgen muss laut Beschaffungsordnung des Universitätsklinikums verfahren werden.
Begutachtungsprozes
Pro Call und Forschungsprofilbereich werden von der Arbeitsgruppe "Wilhelm-Roux-Programm des Forschungsausschusses" drei bis vier Gutachter/innen nach der Veröffentlichung der Calls ausgesucht. Die Gutachtervorschläge werden im Forschungsausschuss vorgestellt und von der Arbeitsgruppe beschlossen. Nach der Deadline und einer internen Sichtung der Projekte seitens der Arbeitsgruppe werden die Anträge an die Gutachter/innen verschickt. Die Gutachter/innen eines Calls erhalten dabei alle im jeweiligen Call eingereichten Projekte. Die Festlegung der Förderentscheidung erfolgt durch die Arbeitsgruppe nach Sichtung der externen Gutachten (analog DFG-Verfahren bei SFB-Begutachtungen).