Beachten Sie bei der Antragstellung und Abwicklung Ihrer geplanten Forschungsprojekte bei öffentlichen Geldgebern bitte folgende grundsätzliche Hinweise:
- Projekte in einem konkreten Stadium der Vorbereitung müssen vor der Beantragung dem Verwaltungsbereich Forschung angezeigt werden (Anzeigeformular).
- Projekte, die eine Kofinanzierung durch die Fakultät erforderlich machen, müssen dem Forschungsausschuss vorgelegt werden und bedürfen der Zustimmung des Fakultätsvorstandes.
- Projekte, die im Verfahren der Antragstellung von der Fakultätsleitung unterzeichnet werden müssen, sind zwecks inhaltlicher Prüfung und Einholung der Unterschriften eine Woche vor der Einreichung dem Verwaltungsbereich Forschung vorzulegen.
- Initiativen, die auf eine Verbundförderung abzielen (SFB, Transregio, GRK, ...) sind im Vorfeld der Planung mit dem Forschungsausschuss abzustimmen.