Antidiskriminierung – beteiligte Organe

Unter Compliance ist die Einhaltung der bestehenden Verhaltensmaßregeln, Gesetze und Richtlinien durch die Mitarbeiter des UKH zu verstehen. 

Der Compliance-Beauftragte ist für alle Beschäftigten des UKH möglicher Ansprechpartner zur Entgegennahme und Bewertung von Hinweisen auf etwaige Compliance-Verstöße. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des UKH ist berechtigt aber auch verpflichtet, über Verstöße, die geeignet sind, das UKH zu schädigen, zu informieren.

Verhaltensgrundsätze | Klinikumsvorstand | Universitätsmedizin Halle

Compliance-Beauftragter UKH
E-Mail: compliance☉uk-halle.de

Der Personalrat ist die demokratisch von den Beschäftigten des Universitätsklinikums Halle (Saale) gewählte Arbeitnehmervertretung.

Die Anzahl der gewählten ständigen Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten am Universitätsklinikum (PersVGLSA). Gegenwärtig besteht der Personalrat des Universitätsklinikums Halle (Saale) aus 13 Mitgliedern sowie einer Anzahl von Ersatzmitgliedern.

Personalrat Universitätsklinikum | Universitätsmedizin Halle

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen an der Universitätsmedizin Halle (Saale). Sie vertritt die Interessen der Mitarbeiter:innen mit Schwerbehinderung und steht Ihnen beratend und helfend zur Seite.

Schwerbehindertenvertretung

Die AGG-Beschwerdestelle des Universitätsklinikums Halle (Saale) dient als Anlaufstelle bei Benachteiligungen nach § 1 AGG. Alle Beschäftigten, die sich benachteiligt fühlen, haben ein Beschwerderecht.

AGG-Beschwerdestelle

Der Geschäftsbereich II Personal berät und betreut die Einrichtungen, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Halle (Saale) in allen Personalangelegenheiten. Als Dienstleister stehen wir für alle Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis gern zur Verfügung.

GBII Personal