Was verstehen wir unter Diskriminierung?
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz versteht unter Diskriminierung die Benachteiligung von Personen oder Personengruppen aufgrund "der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" (AGG). In der Wissenschaft wird darüber hinaus konkretisiert, dass Diskriminierung stets in ein gesellschaftliches Machtgefälle eingebettet ist, sodass in der individuellen Diskriminierung gleichzeitig auch gesellschaftliche Hierarchien und Dynamiken wirksam sind und reproduziert werden.
Hierbei kann zwischen verschiedenen Formen von Diskriminierung unterschieden werden:
Unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines vorliegenden oder unterstellten Merkmals schlechter behandelt wird als andere Personen, bei denen das Merkmal nicht vorliegt oder denen das Merkmal nicht zugeschrieben wird. Unmittelbare Diskriminierung kann als interpersonelle Diskriminierung im Kontakt zwischen Individuen stattfinden. Hier wird eine eine Person aufgrund von (ggf. zugeschriebenen) Merkmalen durch andere Personen schlechter behandelt. Unmittelbare Diskriminierung kann sich aber auch aus Vorschriften, Regeln oder Gesetzen ergeben, die vorsehen, dass bestimmte Personen gegenüber anderen Personen benachteiligt werden sollen.
Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine scheinbar neutrale Regelung oder ein scheinbar neutrales Vorgehen in der Praxis Personen aufgrund bestimmter geschützter Merkmale (z. B. Geschlecht, Religion, Behinderung) besonders nachteilig trifft, obwohl die Regelung oder das Vorgehen nicht explizit auf diese Merkmale rekurriert. Ein Beispiel dafür wäre, wenn für die berufliche Entwicklung wichtige Weiterbildungen immer zu Uhrzeiten außerhalb der Betreuungszeiten von Kindergärten stattfinden. Obwohl dieses Vorgehen nicht auf Diskriminierung abzielt, führt es praktisch zur Diskriminierung von Alleinerziehenden, die an diesen Weiterbildungen nicht ohne Weiteres teilnehmen können.
Das AGG unterscheidet zudem noch zwischen Belästigung, sexueller Belästigung sowie der Anweisung zur Benachteiligung einer Person als weiteren Ausdrucksformen von Diskriminierung (AGG).
Die AG Antidiskriminierung versteht alle diese Formen als verschiedene Ausprägungen eines zugrundeliegenden Phänomens und hat zum Ziel, gemeinsam mit allen anderen Akteuren und Akteurinnen der Universitätsmedizin Halle darauf hinzuwirken, dass Diskriminierung abgebaut und die Diskriminierung zugrundeliegenden Mechanismen verändert werden.