Logopädinnen und Logopäden untersuchen, beraten und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Sie therapieren zum Beispiel Patienten mit Sprachverlust nach einem Schlaganfall, Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen oder Patienten mit Schwierigkeiten in der Berufsausübung durch Stimmerkrankungen.
Der theoretische und praktische Unterricht findet am Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe statt. Die praktische Ausbildung erfolgt von Beginn an in den Therapieräumen der Fachrichtung Logopädie und im Universitätsklinikum Halle (Saale). Zusätzlich absolvieren die Auszubildenden Fachpraktika in kooperierenden Einrichtungen (logopädische Praxen/ Kliniken).
- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder Abitur
- Hauptschulabschluss und erfolgreiche zweijährige Berufsausbildung
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopien der letzten Schulzeugnisse
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (nach beendeter Schulausbildung)
- Nachweis über eine evtl. abgeschlossene Berufsausbildung
- Angaben zur Berufstauglichkeit (max. 6 Monate alt)
- Bescheinigung zur bestehenden Immunität gegenüber Masern (Impfstatus)
- frankierter und adressierter Briefumschlag (DIN A4)
Hinweise für ausländische Bewerber:innen:
- alle geforderten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden
- Nachweis Sprachniveau B2 der deutschen Sprache muss den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden
- ausländische Bildungsabschlüsse und deren Wertigkeit müssen durch eine deutsche Behörde anerkannt sein
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigt werden!
Bei Fragen zur Bewerbung:
Heike Krause
Tel.: 0345 557 5499
Bei Fragen während der Ausbildung:
Kathrin Stransky
Tel.: 0345 557 4367
Universitätsklinikum Halle (Saale)
Pflegedirektion
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Heike Krause
Mail: azfg.ausbildung@uk-halle.de
Tel.: 0345 557 5499
Fax: 0345 557 2541
- in 2026 wird der Logopädie-Ausbildungsgang nicht starten
- ab 1. September des Vorjahres, in dem die Ausbildung begonnen
werden soll
- bis 28. Februar des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt