Medizinethik: Prof. Jan Schildmann von der Universitätsmedizin Halle ist erneut in den Vorstand der Zentralen Ethikkommission gewählt

Fünf Personen stehen nebeneinander in einem Raum. Im Hintergrund ist eine beleuchtete, spiralförmige Treppe zu erkennen. Der Gebäudeteil auf der rechten Seite besteht vollständig aus Glas.

Der Vorstand der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer in der 11. Amtsperiode. ©BÄK

Was bedeutet „gutes und richtiges Handeln“ im Gesundheitswesen, insbesondere vor dem Hintergrund technologischer und gesellschaftlicher Entwicklungen? Damit befasst sich die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer. Der Internist und Medizinethiker Prof. Dr. Jan Schildmann von der Universitätsmedizin Halle wurde nun erneut in den Vorstand des unabhängigen Gremiums berufen.

„Insbesondere Ärzt:innen, aber auch alle anderen im Gesundheitssystem, sind ständig mit ethischen Herausforderungen konfrontiert. Wie ist mit Künstlicher Intelligenz bei der ärztlichen Entscheidungsfindung umzugehen? Haben Ärzt:innen angesichts des Klimawandels eine besondere Verantwortung? Aufgabe der Zentralen Ethikkommission ist es, dabei Orientierung zu geben“, erklärt Prof. Schildmann, Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsmedizin Halle. Er wurde bereits zum vierten Mal als Mitglied der Kommission berufen und gehört seit 2023 dem Vorstand an.

Unter seiner Federführung ist für die aktuelle Amtsperiode eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Rassismus in der Medizin geplant. „Rassismus betrifft Ärzt:innen in ganz unterschiedlichen Situationen. Aber es mangelt an konkreten Vorschlägen unter Berücksichtigung berufsethischer und rechtlicher Anforderungen.“

Auch über sein Engagement in der Ethikkommission hinaus befasst sich Prof. Schildmann intensiv mit medizinethischen Fragestellungen. Einen aktuellen Schwerpunkt bildet das Thema Suizidassistenz. Neben entsprechenden Forschungsprojekten dazu koordiniert er mit Kolleg:innen eine Leitlinie zum „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Seit 2024 ist er zudem Vorstandsmitglied der Akademie für Ethik in der Medizin.

Die Berufung der Mitglieder der Zentralen Ethikkommission erfolgt alle drei Jahre. Der Austausch über Fachgrenzen hinweg ist dabei von besonderer Bedeutung: Neben der Medizin sind auch Vertreter:innen aus Philosophie, Theologie, Natur-, Sozial- und Rechtswissenschaften repräsentiert, insgesamt bis zu 16 Mitglieder. Zum Vorstand der elften Amtsperiode gehören neben Prof. Schildmann weiterhin Prof. Dr. Dr. Eva Winkler (Vorsitz), Prof. Dr. Dirk Lanzerath (stellvertretender Vorsitz) sowie Prof. Dr. Dr. Volker Lipp und Prof. Dr. Dr. Sabine Salloch, die allesamt im Amt bestätigt wurden.