Patient:innen haben Anspruch auf SAPV, wenn:
- sie an einer nicht heilbaren Erkrankung leiden, die die Lebenserwartung begrenzen kann
- die Erkrankung fortschreitet oder die daraus entstehenden Folgebeschwerden zunehmen
- sie an Schmerzen, Anfällen, Luftnot, Unruhe, Angst oder anderen belastenden Symptomen leiden
- die Versorgung durch die Helfer vor Ort nicht (mehr) ausreicht.
Die SAPV ist nicht auf die letzten Lebenstage oder Lebensmonate beschränkt, sondern kann bereits ab Diagnosestellung oder als Krisenintervention im Laufe der Erkrankung phasenweise erfolgen!
Oft betreuen wir unsere Patient:innen über viele Jahre!