Unternehmen haben die Verantwortung sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen, die sie anbieten, nicht auf Kosten von Menschen und Umwelt verrichtet werden. Es gilt im gesamten Ablauf die Einhaltung von Verboten der Verletzung von elementaren Menschenrechten und grundlegenden umweltbezogenen Rechten durchzusetzen. Hierdurch nimmt das UKH seine soziale und ökologische Verantwortung wahr.

Lieferanten von Produkten und Anbieter von Dienstleistungen versetzen ein Unternehmen erst in die Lage, den eigenen Auftrag zu erfüllen. Für eine durchgängige Sicherung der Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und umweltbezogene Menschenrechte bewertet das UKH Anbieter anhand von internen und externen Informationen.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über unser Vorgehen und geben Ihnen die Möglichkeit, sich mit Hinweisen und Beschwerden direkt an uns zu wenden.