Bestätigung der Unbedenklichkeit

Für wissenschaftliche Projekte, bei denen anonymisierte Patienten-oder Probandendaten ausgewertet werden, kann die Ethik-Kommission eine Unbedenklichkeitsbestätigung ausstellen.

Hintergrund ist, dass eine berufsrechtliche Beratungspflicht durch die Ethik-Kommission für derartige Projekte nicht besteht, da durch die Anonymisierung der Daten kein Personenbezug mehr hergestellt werden kann. Eine Einschätzung der Ethik-Kommission kann jedoch, z. B. für eine Veröffentlichung, erforderlich sein.

Die Gebühr hierfür beträgt gem. Gebührenordnung: 100 Euro

Einzureichende Unterlagen (per Mail):

1. Eine Studiensynopse bzw. ein Studienprotokoll, aus dem sich die Anonymität der auszuwertenden
   Datensätze zweifelsfrei ergibt.

2. Ggf. zum Einsatz kommende Fragebögen, Gesprächsleitfäden etc.

3. Das ausgefüllte Formular zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (Kreuz an zweiter Stelle).