Wenn Sie eine vertrauliche Spurensicherung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an eine der Kliniken im Netzwerk Evidence in Sachsen-Anhalt. Melden Sie sich dort in der jeweiligen Notaufnahme und fragen Sie nach einer vertraulichen Spurensicherung. Dort stehen speziell geschulte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, die die Untersuchung vertraulich und nach rechtsmedizinischen Standards durchführen. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Untersuchung in der Regel abläuft.

Vor der Untersuchung wird Ihnen in einem Gespräch der Ablauf der Untersuchung erläutert und Sie können Ihrerseits Fragen stellen. Sie erhalten Informationen zur Dokumentation, zur Spurensicherung, zur Aufbewahrung der Unterlagen sowie zu Ihren Entscheidungsmöglichkeiten. Zudem erhalten Sie eine Datenschutzerklärung und einen Aufklärungsbogen. Zur Abrechnung mit der Krankenkasse ist es erforderlich, dass die Krankenkassenkennnummer dokumentiert wird. Die Untersuchung erfolgt ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Zustimmung.

Die Untersuchung erfolgt als Ganzkörperuntersuchung, um mögliche Verletzungen vollständig erfassen zu können. Sichtbare Befunde werden schriftlich und fotografisch dokumentiert. Die Aufnahmen erfolgen ausschließlich zu Dokumentationszwecken und werden als Bestandteil der Unterlagen sicher verwahrt. Bei sexualisierter Gewalt kann zusätzlich eine Untersuchung der ano-genitalen Region medizinisch angezeigt sein. Sie entscheiden selbst, welche Untersuchungsschritte durchgeführt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Ablehnen einzelner Untersuchungsteile die spätere Beurteilbarkeit einschränken kann. Die Untersuchung erfolgt behutsam und in enger Abstimmung mit Ihnen. Sofern sinnvoll und gewünscht, werden mögliche Spuren fachgerecht gesichert. Hierzu können je nach Situation beispielsweise Abstriche oder die Sicherung von Kleidungsstücken gehören. Die Untersuchung, Befunddokumentation und Spurensicherung orientieren sich an rechtsmedizinischen Standards. Die Dauer der Untersuchung bei der vertraulichen Spurensicherung kann variieren. In der Regel sollten Sie für eine vertrauliche Spurensicherung jedoch ca. 45 Minuten einplanen. 

Werden im Rahmen der Untersuchung behandlungsbedürftige Verletzungen/Symptome festgestellt, erfolgt die medizinische Versorgung unabhängig von der vertraulichen Spurensicherung. Diese Behandlung wird regulär über Ihre Krankenkasse abgerechnet. 

Auf Wunsch werden im Anschluss an die Untersuchung in den Kliniken weitere Hilfsangebote vermittelt. Zusätzlich finden Sie entsprechende Informationen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dieser Webseite. Auf dem Aufklärungsbogen ist eine Fallnummer vermerkt. Diese dient dazu, die erhobenen Befunde und gesicherten Spuren später eindeutig zuzuordnen. Die gesicherten Spuren und dokumentierten Befunde werden an das Institut für Rechtsmedizin überführt, dort erfasst und unter streng geregeltem Zugriff sicher aufbewahrt. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden, werden die Befunde und Spuren nach Vorlage einer von Ihnen unterzeichneten Schweigepflichtentbindung an die Polizei herausgegeben. Erfolgt keine Anzeige, werden die Unterlagen und Spuren für bis zu 30 Jahre aufbewahrt und anschließend fachgerecht vernichtet. Sie können zudem jederzeit schriftlich die vorzeitige Vernichtung veranlassen.