Datennutzung beantragen – wer prüft was?
Die Transferstelle des DIZ begleitet den Datennutzungsprozess organisatorisch, prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet den Antrag zur inhaltlichen Prüfung an das Use-and-Access-Committee (UAC) weiter. Das UAC prüft den Antrag inhaltlich anhand festgelegter Kriterien. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags gibt das Use and Access Committee der Transferstelle des Datenintegrationszentrums eine schriftliche Empfehlung.
Die Ordnung des UAC regelt die Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Use-and-Access-Committee (UAC) der Universitätsmedizin Halle. Das UAC ist verantwortlich für die inhaltliche Prüfung von Datennutzungsanträgen anhand festgelegter Kriterien.
Hier finden Sie die UAC-Ordnung.
