Studium

Informationen und Beratungsangebote

Für schwangere Studentinnen und studierende Eltern gibt es innerhalb der Medizinischen Fakultät der MLU verschiedene Beratungsangebote zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium.
 

Studiendekanat
 

Beratung zur individuellen Studienplanung während der Schwangerschaft

Während einer Schwangerschaft und durch Elternschaft können sich neue Fragen und Herausforderungen für die Studienorganisation ergeben. Im Studiendekanat erhalten Sie eine individuelle Beratung zur Planung und Gestaltung Ihres weiteren Studiums. Die Mitarbeiterinnen erstellen gemeinsam mit Ihnen individuelle Studienpläne entsprechend der persönlichen Voraussetzungen und den vorhandenen Möglichkeiten im gewünschten Zeitraum.

Gemeinsam besprechen Sie u.a. folgende Themen:

  • Fortsetzung des Studiums in der Schwangerschaft
  • Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit
  • Vorziehen oder Verschieben von Lehrveranstaltungen
  • Möglichkeiten der Ableistung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen während der Elternzeit.

Bei Bedarf erhalten Sie auch Hinweise zu weiterführenden Beratungsmöglichkeiten.

Um die Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen zu können und den optimalen Schutz für sich und Ihr ungeborenes Kind zu erhalten, empfehlen wir schnellstmöglich nach Kenntnis Ihrer Schwangerschaft einen Beratungstermin im Studiendekanat zu vereinbaren.


Beratung zum Studium mit Kind

Das Studiendekanat nimmt die Stundenplanung und Seminargruppeneinteilung so vor, dass es für studierende Eltern möglich ist, familiäre Verpflichtungen und Vollzeitstudium "unter einen Hut" zu bekommen. Auch dafür bietet Ihnen das Studiendekanat eine lösungsorientierte Beratung an.

Bereits im Vorfeld eines Beratungstermins können Sie dem Studiendekanat Ihre konkreten Vorstellungen für die Stundenplanung mitteilen. Bitte senden Sie dafür Ihre Wünsche für Lehrveranstaltungen im

  • Wintersemester jeweils bis zum 20.07. des Jahres
  •  Sommersemester jeweils bis zum 20.02. des Jahres
     

per E-Mail (Betreff: Stundenplanung .... Semester) an das Studiendekanat. So ist es den Mitarbeiterinnen möglich, den Beratungstermin effizient vorzubereiten und ggf. auftretende Probleme vorab zu klären.
 

Kontakt Studiendekanat

E-Mail: studiendekan☉medizin.uni-halle.de
Telefon: 0345 557 1266


Familienbeauftragte der Medizinischen Fakultät

Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen zur Familiengerechtigkeit an der Medizinischen Fakultät sind die Familienbeauftragten Prof. Dr. Gabriele Meyer (gabriele.meyer@medizin.uni-halle.de, 0345 557 4498) und PD Dr. Anne Navarrete Santos (a.navarrete-santos@medizin.uni-halle.de, 0345 557 1718).

 

Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät

Die Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät, Annika Weißenborn, und ihre Stellvertreterinnen sind Ansprechpartnerinnen für Studierende und Beschäftigte bei allen Fragen, Anliegen oder Beschwerden hinsichtlich der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Hier erhalten Sie Beratung und Unterstützung zum Mutterschutz und anderen gleichstellungsrelevanten Aufgaben wie Familienfreundlichkeit.



Fachschaftsrat der Medizinischen Fakultät

Bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und familiären Aufgaben können Sie sich an den Fachschaftsrat Medizin wenden. Der Arbeitskreis Studieren mit Kind der Fachschaft berät und unterstützt Studierende z.B. bei Problemen hinsichtlich der Studienorganisation und bietet bei Bedarf Begleitung zu Gesprächen mit Prüfungsamt oder Dekanat.

Den Fachschaftsrat Medizin erreichen Sie unter fachschaft☉medizin.uni-halle.de. Alternativ können Sie ohne Voranmeldung persönlich zu einer Sitzung gehen. Der Fachschaftsrat trifft sich während der Vorlesungszeit immer montags um 19 Uhr in der Magdeburger Str. 12.

Weitere Beratungsangebote

Weitere Ansprechpartner für allgemeine Informationen und Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie sind das Gleichstellungsbüro der MLU, das Familienbüro der MLU sowie die Sozialberatung im Studierendenrat und die Sozialberatung im Studentenwerk.

Das vergleichsweise starre Curriculum des Medizinstudiums lässt wenig Raum für eine individuelle und flexible Planung des Studiums und dessen Gestaltung. Diese spezifischen Rahmenbedingungen stellen viele studierende Eltern vor Herausforderungen und Fragen hinsichtlich der Organisation ihres Studiums.

Nachholen von Pflichtveranstaltungen

Laut der Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin gilt für alle Studierenden eine 85-prozentige Anwesenheitspflicht für alle nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen. Aus rechtlicher Sicht ist es hierbei irrelevant, aus welchen Gründen die Teilnahme an einer nachweispflichtigen Lehrveranstaltung nicht möglich war.

Wenn aufgrund familiärer Verpflichtungen die Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung nicht möglich ist (z.B. Erkrankung des Kindes, kurzfristiger Ausfall der regulären Kinderbetreuung), so ist dies unter Angabe der Gründe schriftlich bei der verantwortlichen Lehrkraft anzuzeigen, im Falle von Krankheit der Studierenden oder deren Kinder ist ein Attest vom behandelnden (Kinder-)Arzt beizufügen. Es wird empfohlen, alle Nachweise (ärztliche Atteste, Nachweis der Kita über Schließzeiten usw.) zusätzlich zur Dokumentation im Studiendekanat einzureichen.

Aus familiären Gründen versäumte Pflichtveranstaltungen können eventuell im laufenden Semester nachgeholt werden. Bitte melden Sie sich daher bitte zeitnah im Studiendekanat, um die Möglichkeiten des Nachholens prüfen zu lassen.

Die obigen Ausführungen gelten auch für Pflichtveranstaltungen in den Studiengängen Evidenzbasierte Pflege und Gesundheits- und Pflegewissenschaften.

Tausch von Seminargruppen, Kursen oder (Block-)Praktika 

Die Einteilung der (Zahn-)Medizinstudierenden in die einzelnen Seminargruppen erfolgt durch das Studiendekanat.

Sollten Sie aufgrund familiärer Aufgaben zeitlich eingeschränkt sein (z.B. hinsichtlich der Teilnahme an Lehrveranstaltungen in den späten Nachmittag-/frühen Abendstunden), senden Sie Ihre konkreten Wünsche für die Stundenplangestaltung per E-Mail (Betreff: Stundenplanung … Semester) an das Studiendekanat. Dafür gelten folgende Fristen:

  • für Lehrveranstaltungen im Wintersemester jeweils bis zum 20.07. des Jahres
  • für Lehrveranstaltungen im Sommersemester jeweils bis zum 20.02. des Jahres.

Die Mitarbeiterinnen berücksichtigen hierbei Studierende mit Kinderbetreuungspflichten gesondert.

Mündliches Staatsexamen

Bei der Planung der mündlichen Staatsexamina in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist das Studiendekanat bestrebt, die Belange studierender Eltern bestmöglich zu berücksichtigen. Um terminliche Einschränkungen aufgrund familiärer Aufgaben bei der Organisation der mündlichen Staatsexamina adäquat berücksichtigen zu können, sollten werdende Mütter und Studierende mit Kind(ern) sich bitte frühzeitig im Studiendekanat melden.

Prüfungsleistungen

Studierende der Medizinischen Fakultät, die aufgrund familiärer Verpflichtungen beurlaubt sind, haben die Möglichkeit, während der Beurlaubung auf Antrag freiwillig Studien- und Prüfungsleistungen (insbesondere die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen) zu erbringen. Auch hier gelten die gesetzlichen Mutterschutzregelungen.

Vorlesungsmaterialien

In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Gesundheits- und Pflegewissenschaft gelten für Vorlesungen keine Anwesenheitspflichten. Finden Vorlesungen außerhalb der Kernarbeitszeiten statt, ist eine Teilnahme für studierende Eltern häufig nicht realisierbar. Daraus entsteht ein struktureller Nachteil für Studierende mit familiären Verpflichtungen. Wünschenswert ist daher, dass Vorlesungsfolien und -skripte zum Selbststudium über die Lernplattform Stud.IP zur Verfügung gestellt werden. Ob dies tatsächlich geschieht, obliegt jedoch allein den Lehrenden, sie können dazu nicht verpflichtet werden.

Kontakt Studiendekanat

E-Mail: studiendekan☉medizin.uni-halle.de

Telefon: 0345 557 1266

Still- und Wickelmöglichkeiten
 

Medizin-Campus Steintor

Ab sofort steht im Dekanatsgebäude (Magdeburger Str. 8, Erdgeschoss, Raum 013) ein Still- und Wickelraum für Studierende und Gäste mit Baby oder Kleinkind zur Verfügung. Den Zugangscode erhalten Sie innerhalb der üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten

  • im Studiendekanat (EG, Raum 031),
  • im Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft/ Sekretariat (2. OG, Raum 223/205),
  • in der Bibliothek (Dorothea-Erxleben-Lernzentrum)
     

sowie in allen anderen Sekretariaten am Medizin-Campus Steintor.

 

Universitätsklinikum Halle

Ausklappbare Wickeltische finden Sie

  • in den Funktionsgebäuden I und III, in den Behindertentoiletten auf dem Hauptflur
  • im Funktionaltrakt, in den Behindertentoiletten im Untergeschoss (Raum 02, gegenüber den Seminarräumen).
     

Spiel- & Beschäftigungsmöglichkeiten

In den Bibliotheken am Medizin-Campus Steintor und im Universitätsklinikum stehen ab sofort jeweils zwei ausleihbare Koffer mit Spiel- und Beschäftigungsmaterialien für Kinder von 0-3 Jahren und für Kinder ab 4 Jahren zur Verfügung.

Sollten Sie Ihr Kind in die Bibliothek, zu einer Lehrveranstaltung (ohne Gefährdungspotenzial) oder einer anderen Veranstaltung (Tagung o.ä.) mitbringen, können Sie sich einen Spielekoffer für die Zeit ihres Aufenthaltes an der Universität ausleihen.

Die Spielekoffer sind unentgeltlich ausleihbar an den Theken der Zweigbibliotheken:

  • Medizin-Campus Steintor, Magdeburger Str. 12
  • Universitätsklinikum Halle (Saale), Ernst-Grube-Str. 40.


Mit Kindern in der Bibliothek

In den meisten Zweigbibliotheken finden sie ausklappbare Wickeltische auf den Damen-, Herren- oder Behindertentoiletten.

In den folgenden Bibliotheken gibt es darüber hinaus Leseecken für Kinder:

  • Zweigbibliothek am Steintor-Campus (Emil-Abderhalden-Str. 25, Nähe Medizin-Campus Steintor): Kinderleseecke mit Sitzsack
  • Zweigbibliothek Heide-Süd (Von-Danckelmann-Platz 1, Nähe Universitätsklinikum Halle): Kinderleseecke mit Sitzsack und Bücherwagen
  • Zweigbibliothek Geowissenschaften (Von-Seckendorff-Platz 3, Nähe Universitätsklinikum Halle): Leseecke mit Sitzsack.
     

Mit Kindern in den Mensen
 

Das Studentenwerk bietet für Kinder studierender Eltern einen kostenfreien Kinderteller in den Mensen an. Dafür ist das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung und einer Kopie der Geburtsurkunde beim Studentenwerk einzureichen. Mit Erhalt des Kindertellerausweises kann Ihr Kind kostenfrei in jeder Mensa des Studentenwerkes mitessen.

Eine Spielecke für Kinder bietet die Harzmensa (Harz 41, ca. 15 Minuten fußläufig vom Medizin-Campus Steintor) im Untergeschoss des Gebäudes an. Außerdem finden sie in jeder Mensa Kinderhochstühle.

Kinderbetreuung

Kita Weinberg des Studentenwerks Halle: Die Kindertageseinrichtung am Weinberg in Halle betreut vorrangig Kinder studierender Eltern, Beschäftigter der MLU sowie des Universitätsklinikums Halle von Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Kita Weinberg bietet Betreuungsplätze für 75 Krippen- und 100 Kindergartenkinder. Die Anmeldung erfolgt über das Studentenwerk Halle.
 

Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale): Für die Suche nach einer geeigneten Einrichtung bietet das Elternportal der Stadt Halle eine breite Übersicht über aktuelle Kinderbetreuungsangebote. Sie können online nach einer oder mehreren geeigneten Betreuungseinrichtungen suchen und Ihr Kind unverbindlich dort anmelden.
 

Tagespflegepersonen: Eine „Tagesmutter“ bzw. ein „Tagesvater“ bietet die Möglichkeit einer individuellen und familiennahen Kinderbetreuung vorwiegend für Kinder bis 3 Jahre. Bei dieser Betreuungsform werden bis zu 5 Kinder im Haushalt der Tagespflegeperson, in durch diese angemieteten Räumlichkeiten oder im Familienhaushalt des Kindes betreut. Die Tagespflegepersonen verfügen über eine amtliche Erlaubnis und werden durch das Jugendamt beaufsichtigt. Auf der Homepage der Stadt Halle finden Sie eine aktuelle Übersicht aller Tagesmütter und ‑väter.

Eine liebevolle und flexible Kinderbetreuung für Kurz- und Randzeiten bietet Ihnen die Einrichtung "WeinbergKids" auf dem Weinberg Campus in Halle. Werktags von 13:30 Uhr bis 20:30 Uhr betreuen erfahrende Tagespflegepersonen bis zu zehn Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt. In Ausnahmefällen ist eine Betreuung auch samstags möglich. Sollte Ihr Kind regulär in der Kita Weinberg betreut werden, ist es in Notfällen mit Einverständnis der Eltern auch möglich, dass Ihr Kind zur stundenweisen weiteren Betreuung bei den WeinbergKids durch eine Mitarbeiterin der WeinbergKids aus der Kita abgeholt wird. Die Betreuungskosten betragen für Studierende der MLU 2,- Euro pro Stunde, für Beschäftigte der MLU 5,- Euro pro Stunde. Die Anmeldung Ihres Kindes zur Betreuung erfolgt unkompliziert online. Weitere Informationen finden sie in der Broschüre der WeinbergKids.

Für Kinder im schulpflichtigen Alter organisiert das Familienbüro der MLU alljährlich eine Sommer- und Herbstferienbetreuung. Kinder von studierenden Eltern sowie von Beschäftigten der MLU im Alter von 5 bis 14 Jahren können an dem abwechslungsreichen Programm teilnehmen. Informationen zum Ferienprogramm und zur Anmeldung erhalten Sie jeweils frühzeitig durch das Familienbüro.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für (werdende) studierende Eltern
 

Neben der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung und der Organisation des Studiums begleiten studierende Eltern häufig auch Fragen zur Finanzierung der neuen Lebenssituation. Für studierende Eltern gibt es verschiedene finanzielle Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten. Die wichtigsten staatlichen Leistungen für Eltern und Sozialleistungen sowie Leistungen und Unterstützungsangebote zur Studienfinanzierung haben wir hier für Sie zusammengetragen.
 

Nutzen Sie auch die umfassenden Beratungsangebote zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für studierende Eltern.

Finanzen

Mutterschaftsgeld
 

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung, welche für die Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten nach der Entbindung) von den Gesetzlichen Krankenkassen oder vom Bundesversicherungsamt gezahlt wird.
 

Voraussetzung für den Erhalt von Mutterschaftsgeld ist eine Erwerbstätigkeit während der Schwangerschaft. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist ausreichend, um einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu erwerben.
 

Erwerbstätige Studentinnen, die selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind erhalten während der Mutterschutzfristen ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn (von drei vollständig angerechneten Kalendermonaten) 13 Euro pro Tag, wird die Differenz über einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ausgeglichen.
 

Erwerbstätige Studentinnen, die familienversichert sind, können Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig maximal 210 Euro beim Bundesversicherungsamt online beantragen.
 



Elterngeld
 

Das Elterngeld stellt eine Lohnersatzleistung dar und wird Eltern für die Dauer von bis zu 12 Monaten (für nur einen Elternteil) bzw. 14 Monaten (für beide Elternteile oder für Alleinerziehende) gewährt. Die Höhe des Elterngeldes beträgt 65% bis 67% des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate. Auch neben dem Studium erzieltes Einkommen (z.B. aus Minijobs) wird bei der Elterngeld-Berechnung berücksichtigt. BAföG oder Stipendien zählen hingegen nicht zum Erwerbseinkommen, auf dessen Basis die Elterngeldhöhe berechnet wird. Eltern ohne Einkommen (z.B. Studierende) erhalten ein Basiselterngeld in Höhe von 300,- Euro. Ein zusätzlicher Geschwisterbonus von 10% (mindestens aber 75,- Euro, maximal 180,- Euro) wird gewährt, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie unverbindlich die zu erwartende Höhe Ihres Elterngeldes berechnen. Weniger relevant für studierende Eltern sind die Partnerschaftsbonusmonate, da diese eine Beschäftigung von wöchentlich 25 bis 30 Stunden neben dem Elterngeldbezug voraussetzen.
 

Eine zeitnahe Beantragung nach der Geburt des/r Kindes/r ist empfehlenswert, da Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend bewilligt wird. Ausführliche Informationen zur Beantragung sowie die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der Elterngeldstelle in Halle. Lesen Sie dazu auch die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit.

Kindergeld
 

Kindergeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und wird Eltern gewährt, die in Deutschland leben und ein oder mehrere Kind/er erziehen. Einzige Ausnahme sind internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach §16. Obwohl der Kindergeldanspruch automatisch mit der Geburt eines Kindes entsteht, setzt der Bezug von Kindergeld einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse voraus.
 

Das Kindergeld wird an nur eine anspruchsberechtigte Person ausgezahlt, d.h. zusammenlebende Elternpaare klären untereinander, welcher Elternteil das Kindergeld erhält. Lebt das Kind nicht mit beiden Elternteilen zusammen, wird das Kindergeld an diejenige Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet.
 

Für eine zeitnahe Kindergeldzahlung nach Geburt Ihres Kindes empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Diese kann bereits vor der Geburt erfolgen, mit Nachreichung der Geburtsurkunde erhält der Kindergeldantrag dann seine Wirksamkeit. Ausführliche Informationen rund um das Thema Kindergeld enthält die Broschüre.
 

Hinweis: Der Kindergeldanspruch Ihrer Eltern für Sie bleibt unberührt. D.h. unabhängig vom Kindergeldbezug für Ihr eigenes Kind, erhalten Ihre Eltern weiterhin Kindergeld für Sie, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen und jünger als 25 Jahre sind.
 


 

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Kinder alleinerziehender Studierender haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Sofern Eltern keine anderweitigen Vereinbarungen treffen, dient die jährlich angepasste Düsseldorfer Tabelle als Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe.
 

Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil finanziell zur Unterhaltszahlung nicht in der Lage sein, können Sie beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnortes einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss sowie das Antragsformular erhalten Sie beim Jugendamt der Stadt Halle. Lesen Sie dazu auch die Broschüre des BMFSFJ.
 


 

Kinderzuschlag
 

Für Eltern, deren eigenes Einkommen zur Abdeckung des persönlichen Bedarfes ausreicht, jedoch nicht für den Bedarf der gesamten Familie, können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten, um eine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II zu vermeiden. Voraussetzung ist daher, dass Ihr Bruttoeinkommen 

  • mindestens 900 Euro (Elternpaare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt,
  • die Höchstgrenze (wird individuell in Abhängigkeit von den Lebenshaltungskosten bestimmt) nicht übersteigt und
  • zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch ist, dass kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht.
     

Die Auszahlung des Kinderzuschlages erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.
 

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt Kinderzuschlag der Familienkasse.

Leistungen nach dem SGB II
 

Studierende haben für gewöhnlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II), wenn ihre Ausbildung dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig ist (unabhängig davon, ob tatsächlich BAföG bezogen wird oder nicht). Bei Unterbrechung des Studiums, bspw. durch eine Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreuung oder ein Teilzeitstudium, entfällt der BAföG-Anspruch, da in dieser Zeit keiner förderungsfähigen Ausbildung nachgegangen wird. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit ist daher für den Zeitraum des/r Urlaubssemester/s ist ein ALG II-Anspruch für Studierende möglich. Bei unter Studierenden unter 25 Jahren werden das Kindergeld und das Elterngeld vollständig auf die Höhe der Leistung angerechnet.
 

Daneben können alle bedürftigen Schwangeren (auch Studierende, die sonst keinen Anspruch auf ALG II haben) ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf für werdende Mütter (§21 Abs. 2 SGB II), einmalige Leistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt (§24 Abs. 3 SGB II) sowie einen Mehrbedarf für Alleinerziehende (§21 Abs. 3 SGB II) beantragen. Anspruchsberechtigt sind auch BAföG-Empfängerinnen sowie Studentinnen mit geringem Einkommen. Beispielsweise kommen diese Leistungen für Studentinnen infrage, deren laufender Lebensunterhalt durch BAföG gesichert ist, jedoch nicht die Anschaffung von Schwangerschaftskleidung und Babyerstausstattung.
 

Andere Mitglieder Ihres Haushaltes, z.B. Ihr/e Kind/er, können Leistungen nach dem SGB II (Sozialgeld) erhalten, auch wenn Sie selbst nicht ALG II-anspruchsberechtigt sind und/oder BAföG beziehen. Kinder unter 15 Jahren haben Anspruch auf Sozialgeld, wenn deren Einkommen (Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss, Kindergeld) den Bedarf nach dem SGB II nicht deckt.
 

Alle Leistungen nach dem SGB II sind nachrangig, d.h. die Leistungsberechtigung besteht nur, wenn der notwendige Bedarf nicht durch vorrangige Leistungen (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag) abgedeckt werden kann.
 

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jobcenter, nicht beim BAföG-Amt.
 

Die Sozialberatung im Studierendenrat oder im Studentenwerk bietet Ihnen Hilfe bei der Klärung eines Anspruchs auf ALG II oder eine andere Sozialleistung.

BAföG
 

Beim BAföG-Bezug werden Familienpflichten über eine Reihe von Sonderregelungen für schwangere Studentinnen und studierende Eltern berücksichtigt. Studierende, die ein eigenes Kind unter 10 Jahren erziehen, erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130,- Euro pro Kind. Dieser wird als Vollzuschuss gewährt, d.h. die gezahlten Beträge werden nicht auf den BAföG-Rückzahlungsbetrag angerechnet. Für den Erhalt des Kinderbetreuungszuschlages müssen Kinderbetreuungskosten nachgewiesen werden. Die Beantragung erfolgt mittels der Anlage 2 zum Formblatt 1. Der Bezug des Kinderbetreuungszuschlages hat keine Auswirkungen auf andere Sozialleistungen, d.h. er schließt weder deren Beantragung aus noch führt er zu deren Kürzung.
 

Die BAföG-Höchstförderungsdauer kann auf Antrag durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verlängert werden. Dabei müssen Sie darlegen, dass die Verzögerung im Studium maßgeblich auf die Kindererziehung zurückzuführen ist. Als angemessene Zeit über die Höchstförderungsdauer hinaus gilt i.d.R.:

  • 1 Semester für die Schwangerschaft
  • 1 Semester pro Lebensjahr für die ersten 5 Lebensjahre Ihres Kindes
  • 1 Semester insgesamt für das 6. und 7. Lebensjahr Ihres Kindes
  • 1 Semester insgesamt für das 8. bis 10. Lebensjahr Ihres Kindes.
     

Wie der Kinderbetreuungszuschlag wirken sich auch die über die eigentliche Höchstförderungsdauer hinaus erhaltenen BAföG-Zahlungen nicht auf die Rückzahlungssumme aus.
 

Sollten beide Elternteile BAföG beziehen, so kann nur jeweils einer der beiden Elternteile den Kinderbetreuungszuschlag bzw. eine Verlängerung der Höchstförderungsdauer erhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass sich beide Elternteile die auf die Höchstförderungsdauer anrechenbaren Zeiten untereinander aufteilen (z.B. beantragt die Mutter die Verlängerung um ein Semester für die Schwangerschaft, der Vater die Verlängerung um ein Semester für das erste Lebensjahr).
 

Wenn Sie Ihr Studium länger als für den gesetzlichen Mutterschutz unterbrechen (z.B. mit einem Urlaubssemester), besteht ab dem Zeitpunkt der Unterbrechung kein BAföG-Anspruch mehr. Ziehen Sie die Beantragung eines Urlaubssemesters in Erwägung, sollten Sie sich vorab durch das BAföG-Amt beraten lassen.
 

Mit der Geburt eines Kindes erhöht sich Ihre Einkommensgrenze, d.h. als Elternteil dürfen Sie 520 Euro pro Kind zusätzlich zu den üblichen 450 Euro pro Monat dazu verdienen.
 

Einen Termin für eine umfassende BAföG-Beratung durch das BAföG-Amt in der Weinbergmensa können Sie über das Studentenwerk bequem online reservieren.

Begrüßungsgeld
 

Zur Geburt eines Kindes während des Studiums unterstützt das Studentenwerk Halle studierende Eltern mit einem Begrüßungsgeld in Höhe von 100,- Euro. Voraussetzung für das Begrüßungsgeld ist, dass der studierende Elternteil den Semesterbeitrag für das jeweilige Semester entrichtet hat. Die Antragstellung kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes beim Studentenwerk erfolgen. Erforderlich sind dafür das ausgefüllte Antragsformular, die Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Kopie der Geburtsurkunde. 
 

Unabhängig von einer Elternschaft bietet das Studentenwerk Halle für finanziell bedürftige Studierende weitere Formen finanzieller Unterstützung an, wie z.B. Studienabschlussdarlehen, Buch- und Lernmittelbeihilfen, Freitischessen und kostenlose Kinderteller in den Mensen sowie andere finanzielle Hilfen. Die Sozialberatung des Studentenwerks berät Sie gern zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten.

Bundesstiftung "Mutter und Kind"
 

Schwangeren in einer seelischen oder wirtschaftlichen Notlage gewährt die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ auf unbürokratischem Wege finanzielle Unterstützung insbesondere für die notwendige Grundausstattung (wie Kinderzimmermöbel, Kinderwagen, Kinderkleidung etc.). Höhe und Dauer der finanziellen Leistungen richten sich nach der individuellen finanziellen Notlage der Schwangeren, die finanziellen Mittel werden nicht auf andere Sozialleistungen (z.B. ALG II) angerechnet.

Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzung für den Erhalt sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland, d.h. auch internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach §16 AufenthG können die Unterstützung in Anspruch nehmen.

Der Antrag auf Stiftungsleistungen muss vor der Geburt des Kindes bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle (z.B. pro familia, Schwangerschaftsberatung der AWO oder einer der konfessionell gebundenen Schwangerschaftsberatungsstellen in Halle) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre.

 


Stipendien
 

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Förderungswerken und Stiftungen, die Stipendien an besonders begabte, sozial engagierte oder bedürftige Studierende vergeben. Meist handelt es sich dabei um parteinahe, kirchliche oder gewerkschaftsnahe Stiftungen, wobei eine Stipendienbewerbung nicht zwingend die Mitgliedschaft in der jeweiligen Institution voraussetzt. Stipendien müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden und bieten neben einer finanziellen, oft auch eine ideelle Förderung an.

Viele Stiftungen gewähren in ihren Stipendien zusätzliche Zuschüsse oder verlängerte Förderungszeiten aufgrund von Kindererziehung, eher selten sind Stipendien, die sich explizit an studierende Eltern richten. Für medizinstudierende Mütter während der Promotionsphase kann ein Stipendium der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung infrage kommen. Die Stiftung gewährt finanzielle Mittel zur Kinderbetreuung, damit Doktorandinnen ausreichend Zeit für ihre wissenschaftliche Arbeit bleibt. Mit der Vergabe zinsloser Darlehen fördert die Stiftung Hildegardis-Verein e.V. auch Studentinnen mit Kind. Voraussetzung für eine Förderung ist eine christliche Konfession. Um auch im Ausland die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu unterstützen, vergibt die MAWISTA GmbH über ihr Stipendienprogramm „Auslandsstudium mit Kind“ jährlich ein Stipendium für 12 Monate in Höhe von 500,- Euro monatlich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.01. des Jahres.

Viele finanzielle Förderungsmöglichkeiten (wie BAföG oder Stiftungen) sind an Altershöchstgrenzen gebunden und kommen daher für Studierende auf dem 2. Bildungsweg meist nicht infrage. Unabhängig vom Alter der Stipendiaten richtet sich das Aufstiegsstipendium des BMBF explizit an beruflich qualifizierte Studierende mit Berufserfahrung, die sich über das Hochschulstudium beruflich weiterentwickeln möchten. Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit einkommensunabhängig mit 815 Euro monatlich zuzüglich einer Betreuungspauschale für Kinder für die gesamte Dauer des Studiums gefördert. Die Fördersumme für berufsbegleitend Studierende beträgt 200 Euro im Monat. Für gesellschaftlich oder gewerkschaftlich (z.B. in der Fachschaft oder im StuRa) engagierte Studierende auf dem zweiten Bildungsweg kann auch ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung infrage kommen. Nähere Informationen zur Studienförderung, dem Bewerbungsverfahren und den Auswahlkriterien der Hans-Böckler-Stiftung finden Sie in der Broschüre.

Mithilfe des Stipendienlotsen des BMBF können Sie sich einen ersten Überblick über für Sie infrage kommende Stiftungen verschaffen. Ausführliche Beratung zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten sowie konkrete Hilfestellung bei Stiftungsbewerbungen erhalten Sie durch die Sozialberatung im Studierendenrat und im Studentenwerk.
 

 

Studienkredite
 

Eine alternative Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten Studienkredite. Diese Kredite zeichnen sich im Allgemeinen durch vergleichsweise niedrige Zinsen und flexible Rückzahlungsmöglichkeiten aus. Prinzipiell unterscheidet man Studienkredite zur allgemeinen Studienfinanzierung u.U. des gesamten Studiums (z.B. KfW-Studienkredit) und Abschlussfinanzierungskredite speziell für die Abschlussphase des Studiums (z.B. KfW-Bildungskredit).

Mittlerweile bieten die meisten Banken solche Kredite zu unterschiedlichen Konditionen an. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat 2018 einen umfangreichen Studienkredit-Test veröffentlicht.

Eine individuelle Beratung zu den verschiedenen Studienkrediten durch die Sozialberatung im Studentenwerk ist dringend empfohlen.

Wohnen

Wenn das Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, besteht ein Anspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.
 

Normalerweise haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Mietkosten als Pauschale über das BAföG gewährt werden. Ein Wohngeldanspruch kann jedoch bestehen, wenn Sie vom Studium beurlaubt sind oder wenn die Höchstförderungsdauer im BAföG erreicht ist bzw. Sie aufgrund des Einkommens Ihrer Eltern keinen BAföG-Anspruch haben.
 

Darüber hinaus kann ein Wohngeldanspruch für die gesamte Haushaltsgemeinschaft bestehen, wenn im Haushalt auch Angehörige (z.B. Kinder, Ehe-/Lebenspartner*innen, Geschwister) leben, die keine Studierenden oder Auszubildenden sind und daher selbst keinen Anspruch auf BAföG oder BAB haben.
 

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle. Nutzen Sie zur Klärung eines Anspruchs auf Wohngeld auch die Beratungsangebote im Studierendenrat oder Studentenwerk bzw. der zuständigen Wohngeldstelle.

Das Studentenwerk Halle bietet in folgenden Wohnheimen preisgünstige (Doppel-) Apartments für junge Familien und Studierende mit Kind an:

  • Wohnheim Brandbergweg
  • Wohnheim Richard-Paulick-Straße (nur noch bis 30.09.2019!)
  • Wohnheim Felsenstraße
  • Wohnheim Netzweg


Die Bewerbung erfolgt online über das Studentenwerk Halle.

Vergleichsweise preiswerten Wohnraum bieten Wohnungsgenossenschaften an. In Halle gibt es beispielsweise die Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“, die Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien (GWG) und die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG).
 

Über das Online-Portal unter www.in-Halle-zuhause.de wird Wohnraum gezielt an Studierende vermittelt.

Beratung

Das Familienbüro der MLU beschäftigt sich mit allen Fragen und Angelegenheiten zum Thema „familiengerechte Hochschule“ und ist zentrale Kontakt-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für studierende Eltern.
 

Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung dabei, aus der bestehenden Beratungs- und Angebotsstruktur passende weiterführende Angebote für Ihre individuellen Belange und Fragen zu finden.
 

Das Familienbüro befindet sich in der Barfüßergasse 17. Sprechzeiten sind montags 11 bis 13 Uhr und mittwochs 13 bis 15 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Sie erreichen das Familienbüro über:

E-Mail: familiengerechte-hochschule☉uni-halle.de oder
Tel.: 0345 55 21357.

Der Studierendenrat der MLU bietet eine Beratung zu sozialen Belangen durch Frau Dr. Petra Bebert (in der Vergangenheit im Studentenwerk tätig) an. Beratungsschwerpunkte sind u.a.

  • finanzielle Angelegenheiten (Jobben im Studium, Krankenversicherung, Stipendien, Darlehen, Rundfunkbeitrag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II etc.)
  • Vermittlung finanzieller Hilfen
  • spezielle Informationen und Beratungsleistungen für internationale Studierende, chronisch Kranke und Studierende mit Kind.


Die Sozialberatung durch Frau Dr. Bebert findet immer donnerstags von 14 bis 16 Uhr im StuRa (während der Vorlesungszeit jede Woche, in der vorlesungsfreien Zeit alle zwei Wochen) statt. Dieser Service ist für Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft (erkennbar an dem StuRa-Logo auf dem Studierendenausweis) kostenlos. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin für die Sozialberatung über das Webformular.

Eine Schwangerschaft, Geburt oder die Erziehung eines Kindes verändern die Studienbedingungen junger Eltern erheblich. Um Sie bei diesen neuen Herausforderungen zu unterstützen, bietet Ihnen das Studentenwerk Halle umfassende Informationen und Beratung an u.a. zu 

  • verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind(ern)
  • studentischem Wohnraum
  • unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung.
     

Um eine vorherige Anmeldung für die Sozialberatung per E-Mail wird gebeten.