
Medizinische Dokumentation von Verletzungen und Spurensicherung – auch ohne sofortige Anzeige bei der Polizei
Gewalt kann jeden treffen. Das Netzwerk Evidence bietet die medizinische Verletzungsdokumentation und Spurensicherung unabhängig von einer Anzeige an, um Betroffenen alle weiteren Schritte offenzuhalten. Mehrere Kliniken in Sachsen-Anhalt sind Teil des landesweiten Netzwerks Evidence und ermöglichen eine zeit- und wohnortnahe Untersuchung.
Kontakt
Netzwerk Evidence
Institut für Rechtsmedizin Halle
Franzosenweg 1
06112 Halle (Saale)
Tel. 0345 557 3583 oder -1885
Mail: nw-evidence☉uk-halle.de
Die folgenden Informationen richten sich an Betroffene häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt, ebenso wie an unterstützende Personen und Fachkräfte.
Vertraulich bedeutet, dass die erhobenen Befunde und gesicherten Spuren nicht an die Polizei oder andere Stellen weitergegeben werden. Eine Weitergabe erfolgt erst mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Alle Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Abrechnung der Untersuchung erfolgt gegenüber den Krankenkassen anonym.
Die dokumentierten Befunde und gesicherten Spuren werden von den beteiligten Kliniken an das Institut für Rechtsmedizin überführt. Der Transport erfolgt gesichert. Dort werden die Unterlagen von den Mitarbeitenden des Netzwerks Evidence erfasst und die Spuren fachgerecht in geeigneten, gesicherten Räumen aufbewahrt. Der Zugriff auf die Unterlagen und Spuren ist streng geregelt und nur befugten Personen des Netzwerks Evidence möglich. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich mit Ihrer schriftlichen Zustimmung.
Die gesicherten Spuren und dokumentierten Befunde werden für bis zu 30 Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie fachgerecht vernichtet. Sie können außerdem jederzeit schriftlich die vorzeitige Vernichtung der Unterlagen und Spuren veranlassen.
Die Untersuchung wird von speziell geschulten Ärztinnen und Ärzten in den beteiligten Kliniken durchgeführt. Sie arbeiten nach rechtsmedizinischen Standards, um eine fachgerechte Dokumentation zu gewährleisten. Die Untersuchung erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen und nur mit Ihrer Zustimmung.
Je früher die Untersuchung erfolgt, desto besser können Verletzungen dokumentiert und Spuren gesichert werden. Verletzungen können dokumentiert werden, so lange sie sichtbar sind. Auch Spuren sind häufig nur begrenzte Zeit nachweisbar, sodass eine zeitnahe Untersuchung empfohlen wird.
In der Regel entstehen Ihnen für die vertrauliche Spurensicherung keine Kosten. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Vereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Kostenträgern. Auch für nicht gesetzlich versicherte Personen bestehen Regelungen für die Kostenübernahme. Privatversicherte müssen die Kosten derzeit selbst tragen. Die Vergütung beträgt 439 Euro. Dieser Betrag umfasst die Untersuchung, das Spurensicherungsmaterial sowie die sachgerechte Asservierung.
Ja. Sie können eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitbringen. Dies kann insbesondere hilfreich sein, wenn Sie sich Unterstützung wünschen oder die sprachliche Verständigung erschwert ist.
Wenn möglich, verzichten Sie vor der Untersuchung auf Körperreinigung und Kleidungswechsel. Sofern Ihre Kleidung Spuren enthalten könnte und gesichert werden soll, kann es sinnvoll sein, Wechselkleidung mitzubringen. Bringen Sie außerdem Ihre Krankenkassenkarte mit.
Ja. Die Untersuchung erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung. Sie können einzelne Schritte ablehnen oder die Untersuchung jederzeit beenden.
Nein. Eine vertrauliche Spurensicherung ist möglich, wenn noch keine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde. Sie entscheiden, ob und wann Sie Anzeige erstatten möchten. Erst wenn Sie sich bewusst dafür entscheiden und einer Weitergabe der Befunde und Spuren zustimmen, werden diese an die Polizei übergeben. Wenn Sie bereits Anzeige erstattet haben, übernimmt die Polizei das weitere Vorgehen.

Gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt



